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Der Islam und die deutsche Verfassung – sind die Muslime verfassungsfeindlich?

Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen

In diesem Forsetzungstext soll, so Gott will, Schritt für Schritt jeder Punkt der deutschen Verfassung mit den islamischen Prinzipien verglichen werden. Somit können wir am Ende der Untersuchung, so Gott will, definitiv feststellen, ob überhaupt und inwiefern islamische Bestrebungen sich auch langfristig überhaupt gegen das Grundgesetz richten und somit verfassungsfeindlich sind.
Diese Untersuchung soll offen und ehrlich mit diesem Thema umgehen. Aus islamischer Perspektive sollte man das schon allein deshalb tun, weil ein Muslim immer offen und ehrlich sein muss und auch niemanden außer Gott den Allerbarmer zu fürchten hat. Außerdem soll ein Muslim für jeden Menschen das Gute wünschen und absolut ehrlich mit seinen Mitmenschen sein. Für einen Muslim sollten irdische politische Erwägungen überhaupt keine Relevanz haben.

Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) schickte einen seiner Gefährten nach Medina voraus, damit dieser dort die Menschen über den Islam informiert. Als er mit einigen Leuten dort saß wurde ihm von einem der einflussreichen Männer in Medina Feindschaft entgegengebracht. Da sagte er zu ihm sinngemäß: "Komm und hör dir die Angelegenheit (des Islams) an. Wenn dir die Angelegenheit gefällt, das kannst du sie annehmen. Und wenn nicht, dann ist das deine Sache und auch kein Problem."

So Gott will wird diese Untersuchung ein wichtiger Beitrag zur Erreichung und Festigung des Vertrauens zwischen den Muslimen in Deutschland und staatlichen Behörden sein.


Als islamische Quellen werden im Folgenden Quran, Sunna und die Praxis der rechtschaffenen ersten vier Kalifen genommen. Das letztere ist islamisch als Quelle relevant, da der Prophet Muhammad gesagt hat: „Ihr sollt euch an meine Sunna (d.h. Verhaltensweise) und die Sunna der rechtschaffenen Kalifen nach mir richten.“



0. Präambel des deutschen Grundgesetzes
Diese lautet:
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

-> Diese Berufung auf die Verantwortung vor Gott ist völlig im Einklang mit dem Islam und zeigt den Kern des Islams in diesem Kontext auf, nämlich dass auch das menschliche Handeln im Rahmen staatlicher Aktivitäten Verantwortlichkeit vor Gott darstellt.


I. Die Grundrechte

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

->Dies ist völlig im Einklang mit dem Islam. Einmal behandelte der muslimischen Staathalter von Ägypten einen christlichen Bürger ungerecht (sein Sohn hatte den Christen mit der Peitsche geschlagen und er hatte dies zugelassen). Da bestellte der Kalif Umar (der zweite der rechtschaffenen Kalifen) ihn und seinen Sohn nach Medina, die damalige Hauptstadt, bestrafte beide und sagte zum Statthalter: "O Amr, seit wann macht ihr die Menschen zu Knechten, wo doch ihre Mütter sie als freie Menschen geboren haben?"


(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

-> Die Menschenrechte gelten im Islam immer und absolut, in Kriegs- und in Friedenszeiten. Dies zeigt z.B. besonders der absolut menschliche Umgang des Propheten Muhammad mit Kriegsgefangenen.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Auch im Islam steht die Staatsgewalt unter dem Recht.
Ibn Kathir berichtet in seinem Geschichtswerk „Al-Bidaya wa an-nihaya“: "...Der Kalif Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) verlor einmal seine Rüstung, welche er bei einem Christen wiederfand. Daraufhin brachten sie die Angelegenheit vor den Richter Schuraih. Ali sagte: "Die Rüstung ist meine, ich habe sie weder verkauft noch verschenkt." Daraufhin befragte Schuraih den Christen nach dem, was der Kalif gesagt hatte. Da sagte der Christ: "Die Rüstung ist meine. Der Befehlshaber der Gläubigen (d.h. der Kalif) ist jedoch für mich kein Lügner."
Schuraih wandte sich daraufhin zu Ali und fragte ihn: "Hast du einen Beweis für deine Behauptung?", woraufhin Ali lachte und sagte: "Schuraih hat richtig gerichtet. Ich habe keinen Beweis." Daraufhin sprach der Richter dem Christen die Rüstung zu, weil sie sich in seinen Händen befand und Ali keinen Beweis erbracht hatte, daß die Rüstung dem Christen trotzdem nicht gehörte. Da nahm der Christ die Rüstung und ging weg. Er ging nur einige Schritte, kam dann zurück und sagte: "Ich bezeuge, dass dies Gesetze sind, nach denen Propheten richten. Der Kalif bringt mich zu dem von ihm eingesetzten Richter, der dann mir das Recht zuspricht gegen den Kalifen! Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist. Die Rüstung ist deine Rüstung, o Kalif...ich bin dem Heer gefolgt, als du von Siffin weggingst. Da ist die Rüstung von deinem Kamel ... gefallen." (Dies berichteten auch Tirmidhi und Hakim)

 

Aus Zeitgründen wird dieser Artikel momentan nicht fortgesetzt.

Zusammengefasst ist jedoch zu sagen, dass in den ersten Artikel des Grundgesetzes, die nicht durch das Parlament geändert werden können, sich im Wesentlichen nur der Umgang mit der Todesstrafe und das momentan in der Gesellschaft vorhandene Verständnis für die Gleichbehandlung der Geschlechter dem Islam widerspricht.

Das letztere kommt beispielsweise beim Erbrecht zum Tragen: im Islam erbt eine Tochter gemäß des Koran nur die Hälfte eines Sohnes. Allerdings ist der Grund der, dass im Islam der Mann die alleinige Versorgungspflicht in der Familie hat, und deshalb auch mehr braucht. Von diesem Aspekt her gesehen läuft diese Regelung gleich wie Regelungen in der heutigen deutschen Gesetzgebung, die finanzielle Empfängerberechtigungen zum Inhalt haben: Derjenige, der mehr braucht, bekommt vom Staat auch mehr, derjenige, der weniger oder nicht bedürftig ist, hat auch weniger bzw. keinen Anspruch auf eine Sozialleistung des Staates. 

 

Ansonsten wiederspricht das deutsche Grundgesetz nicht dem Islam - und Allah weiss es am besten.