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Darf eine Frau alleine reisen?

aus "Ahadith al-Ahkam", Kapitel 7.3, S.87f. (im Downloadbereich herunterzuladen):


Ibn Abbas (r.) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.), wie er in einer Rede sagte: „Ein Mann darf nicht mit einer (fremden) Frau ohne einen von ihren Mahrams alleine zusammen sein (arab. khulwa). Und eine Frau darf nicht ohne einen ihrer Mahrams reisen.“ Da stand ein Mann auf und sagte: „O Gesandter Allahs, meine Frau ist zur Hadsch aufgebrochen, und ich wurde eingeteilt für die militärische Operation soundso. Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Geh und mache die Hadsch mit deiner Frau.“ Dies berichteten Buchari und Muslim. Der hiesige Wortlaut ist der von Muslim.

Worterläuterungen:

einer (fremden) Frau – einer Frau, für die er nicht Mahram ist
einen von ihren Mahrams - Mahram für eine Frau sind: der Ehemann, der Schwiegervater, der Großvater des Ehemannes und solche männliche Verwandte, die sie prinzipiell nicht heiraten kann wie Vater, Großvater, Sohn, Bruder, Onkel, Neffe, ...

Erläuterungen und Bestimmungen, die aus dem Hadith abzuleiten sind (aus Subul as-Salam):

Der Hadith weist darauf hin, dass es verboten ist, alleine mit einer fremden Frau zu sein (arab. khulwa). Darüber sind die Gelehrten übereingekommen (arab. idschma'). In einem anderen Hadith heisst es, dass in solch einem Fall „der Teufel der Dritte ist, der mit ihnen anwesend ist“.

Ist es auch möglich, dass ein Nicht-Mahram stattdessen anwesend sein muss, damit es keine verbotene khulwa mehr ist?

As-San'ani: „Es scheint offensichtlich, dass es auch geht, da dadurch die Verführung eingestellt wird, die da ist, wenn nur ein Mann und ein Frau alleine zusammen sind. Al-Qaffal sagt jedoch, dass es unbedingt ein Mahram von ihr sein muss. Er beruft sich in seiner Ansicht auf diesen Hadith.
Es ist verboten für ein Frau, alleine (d.h. ohne einen Mahram) eine Reise zu unternehmen – egal wie lang diese Reise ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Der Hadith weist darauf hin, dass es verboten (arab. haram) ist, dass eine Frau ohne einen Mahram eine Reise unternimmt. Dabei ist dieses Verbot allgemeingültig , d.h. es gilt sowohl für eine kurze wie auch für eine lange Reise. Es wurden andere Hadithe überliefert, die dieses allgemeingültige Verbot einschränken. Allerdings ist der Wortlaut dieser anderen Hadithe jeweils unterschiedlich. Hier sind die Wortlaute von einem Teil dieser anderen Hadithe:
„Und eine Frau darf nicht ohne einen ihrer Mahrams den Reiseweg einer Nacht reisen“
„...(den Reiseweg von) über dreien...“
„...den Reiseweg von zwei Tagen...“
„...drei Meilen...“
„...drei Tagen...“
Imam An-Nawawi sagt: „Der Sinn der zeitlichen Festsetzungen in den Hadithen ist nicht der wortwörtliche Sinn. Vielmehr ist alles, was man „Reise“ nennt (Das arab. Wort „safar“ und das deutsche Wort „Reise“ haben genau die gleiche Bedeutung. D.h. also, dass alles, was auf deutsch „Reise“ bezeichnet, eine Frau nicht alleine ohne Mahram unternehmen darf), für eine Frau verboten. Die zeitlichen Festsetzungen ergaben sich nur aus der speziellen Situation, in der der Prophet (s.a.s.) die Aussage gemacht hat.“

Jedoch unterscheiden die Gelehrten genauer:
Darüber übereingekommen (arab. idschma') sind die Gelehrten, dass die Frau ins folgenden Ausnahmefällen alleine reisen darf:

1.Wenn sie die Hidschra (Auswanderung) vom Kriegsgebiet (arab. dar al-harb) ins Land des Islam unternimmt;
2.wenn sie um sich selbst fürchtet;
3.um Schulden zu begleichen und ein anvertrautes Gut zurückzugeben;
4.wenn sie zurückkehrt von der Widerspenstigkeit gegenüber ihrem Ehemann (arab. nudschuz) (d.h. wenn sie ohne Erlaubnis des Mannes verreist ist und es dann bereut, darf sie die Rückreise zu ihrem Ehemann auch ohne Mahram unternehmen);
Es gibt Meinungsunterschiede darüber, ob die Frau alleine reisen darf, um die Pflichthadsch zu vollziehen. Die Allgemeinheit (arab. dschumhur) der Gelehrten ist der Ansicht, dass eine junge Frau nur mit Mahram zum Pflichthadsch reisen darf. Ein Teil der Gelehrten sagt, dass es erlaubt ist für eine alte Frau, alleine zur Pflichthadsch zu reisen.

Können vertrauenswürdige Frauen den Mahram für die Reise einer Frau ersetzen?

As-San'ani: Ein Teil der Gelehrten erlaubt dies, weil einige der Prophetengefährten dies praktizierten. Allerdings hat diese Ansicht kein einschlägiges Argument, da es keine Übereinstimmung (arab. idschma') unter den Prophetengefährten darüber gab.

Muss ein Mann seine Frau begleiten, wenn sie die Pflichthadsch vollziehen will?

Ahmad ibn Hanbal sagt ja, weil er die Anweisung des Propheten (s.a.s.) “Geh und mache die Hadsch mit deiner Frau“ als Pflichtanweisung versteht. Alle anderen Gelehrten verstehen diese Aufforderung des Propheten (s.a.s.) nicht als Pflichtanweisung, sondern als Aufforderung zu einer freiwilligen guten Tat, und sehen es somit nicht als Pflicht an, dass ein Mann zur Hadsch mitgehen muss, wenn seine Frau die Pflichthadsch vollziehen will und sie keinen anderen Mahram findet, der mit ihr geht. Als Argument haben sie zumindest, dass es zu den Grundsätzen des Islam gehört, dass niemand alles, was einem selbst gehört weggeben muss, damit jemand anderes seiner Pflicht nachkommen kann.
Aus dem Hadith wurde auch abgeleitet, dass ein Mann nicht seine Frau daran hindern darf, wenn sie die Pflichthadsch vollziehen will, weil dies eine gottesdienstliche Handlung ist, die Pflicht für sie ist und es allgemein im Islam gilt: „Es gibt keinen Gehorsam gegenüber einem Geschöpf, wenn damit ein Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer verknüpft ist“. Hat sie jedoch bereits einmal die Hadsch vollzogen, darf sie nicht ohne seine Erlaubnis eine weitere und somit freiwillige Hadsch vollziehen. So ist der Hadith, Daraqotni von Ibn Umar berichtet, wo eine Frau, die Geld hatte und zur Hadsch gehen wollte, es ihr aber nicht erlaubt wurde und wo der Prophet (s.a.s.) gesagt hat, „dass sie nicht aufbrechen darf ohne die Erlaubnis ihres Mannes“ dahingehend zu verstehen, dass es sich um eine freiwillige Hadsch handelte, d.h. dass diese Frau bereits einmal die Hadsch vollzogen hat.
geschrieben am 22.09.2005
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Autor Samir Mourad