|
Geschrieben von: DIdI-Sekretariat
|
|
Mittwoch, den 11. August 2010 um 20:59 Uhr |
|
Bismillah
Der Deutsche Informationsdienst über den Islam e.V. wünscht allen Muslimen einen gesegneten Ramadan. |
|
|
Prüfungen Sommersemester 26./27. Juni 2010 |
|
|
|
|
Geschrieben von: DIdI-Sekretariat
|
|
Dienstag, den 08. Juni 2010 um 09:31 Uhr |
|
Bismillah
am 26. und 27. Juni 2010 finden inshaAllah die Prüfungen für das Sommersemester 2010 statt.
Die Studenten werden ersucht, ausschließlich vorgegebenen Antwortbogen bei den Klausuren zu verwenden. Antwortbogen
Hier findet Ihr den Zeitplan für die einzelnen Prüfungen: Zeitplan
|
|
Wie wird bei DIdI das Verhältnis von Muslimen zu Andersgläubigen gesehen? |
|
|
|
|
Geschrieben von: Samir Mourad
|
|
Samstag, den 22. Mai 2010 um 15:16 Uhr |
|
Bismillah
Zusammengefasst ist zu sagen
- , dass kein Unterschied in der Behandlung in weltlichen Dingen besteht. Dies gilt für den Andersgläubigen als Individuum. Ein andersgläubiger Mitbürger hat das gleiche Anrecht, von einem Muslim gut behandelt zu werden, wie ein Muslim. Das Leben auf dieser Welt ist eine Prüfung und während der Prüfungszeit hat jeder die freie Wahl, und darf nicht wegen seiner Entscheidung in irgendeiner Weise unter Druck gesetzt oder benachteiligt werden. Ein materieller Unterschied wird nur gemacht, wenn es um die Unterstützung der Ausbreitung der Botschaft des Islam geht. D.h. ein Muslim soll z.B. finanziell eher eine muslimische Institution, die sich für die Ausbreitung der Botschaft des Islam einsetzt, unterstützten und nicht eine Institution, die sich gegen die Verbreitung der Botschaft des Islam stemmt. Das Streben nach Stärkung muslimischer Institutionen ist also nur deswegen begründet, damit die Botschaft des Islam frei zu jedem Menschen gelangen kann. Keinesfalls wird angestrebt, dass Muslime etwa wohlhabender als Andersgläubige sein sollen und ein schönes irdisches Leben – möglicherweise auf Kosten anderer - geniessen sollen. Ein Muslim strebt in erster Linie nach dem Jenseits.
- Muslime sollen mit Andersgläubigen - z.B. als Nachbarn oder Arbeitskollegen - in einer freundschaftlichen Gemeinschaft leben, und lediglich die Punkte ausklammern, die gegen die Regeln des Islam verstossen, wie z.B. das Anwesendsein bei Alkoholparties.
- Der Koran untersagt einem Muslim, Andersgläubige als Schutzherren, d.h. uneingeschränkte Vertreter (arab. walijj) zu nehmen. Damit ist aber keinesfalls gemeint, dass man als Muslim keinen Andersgläubigen als Freund haben darf. Im DIdI-Buch "Erläuterung des Koran, Band 3, S.147 wird das Wort näher erläutert:
Schutzfreunden (arab. aulijā') – Leute, die man zu seinen Vertrauten und als seine Stellvertreter nimmt, und bei denen man Schutz sucht. Dieses Wort wird z.B. in folgendem Zusammenhang benutzt: Eine Tochter hat ihren Vater als walijj, ohne dessen Einverständnis sie in der Regel nicht heiraten darf.
(Wenn der Vater unislamische Gründe für die Heiratsverhinderung anführt, wird das islamische Gericht der walijj und verheiratet die Tochter rechtmäßig. Siehe dazu genauer das islamische Familienrecht.)
- Was das Jenseits anbetrifft, so besteht ein klarer Unterschied zu Andersgläubigen: wer nach dem Tod ins Paradies kommen möchte, der- bzw. diejenige hat die Pflicht, den Islam anzunehmen, sobald die Botschaft des Islam ihn/sie erreicht hat. Dies geht eindeutig aus dem Koran und auch aus der Sunna hervor.
Die Koranstellen, die dazu auffordern, Andersgläubige feindlich zu behandeln, gelten allesamt für den Kriegszustand, nicht im Frieden.
Eine Ausgrenzung von Nichtmuslimen und deren feindselige, unfreundliche Behandlung, wie es von einigen Muslimen praktiziert wird, ist keineswegs durch den Koran und die Sunna begründbar.
Ausführlich wird diese Thematik in vielen DIdI-Büchern angesprochen und auch so im DIdI-Fernstudium gelehrt.
Samir Mourad,
Leiter des DIdI-Fernstudiums |
|
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 23. Mai 2010 um 15:46 Uhr |
|
Website wieder aktualisiert |
|
|
|
|
Geschrieben von: DIdI-Sekretariat
|
|
Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 17:44 Uhr |
|
Bismillah lieber Geschwister im Islam, werte Besucher der DIdI-Website
mit der Hilfe Gottes ist es uns gelungen, die DIdI-Website nach einem Serverproblem wieder herzustellen.
Sollten Sie in den letzten Wochen mittels Kontaktformular Anfragen gestellt und keine Antwort erhalten haben, bitte ich Sie, Ihre Anfrage nochmals zu stellen. Auch das Mail-Programm war vom Server-Ausfall betroffen.
So Gott will können wir auch noch die restlichen, derzeit nicht vorhandenen Dateien, wieder aktualisieren.
DIdI-Sekretariat |
|
Geschrieben von: admin
|
|
Montag, den 26. April 2010 um 22:48 Uhr |
Aktuell ist die DIDI Homepage nur eingeschränkt nutzbar! |
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 11 |
Kontoverbindung
Für Überweisungen aus Deutschland:
Deutscher Informationsdienst über den Islam e.V. (DIdI e.V.) Kontonummer 154529707 BLZ 60010070 Postbank Stuttgart
|
Für Überweisungen aus dem EU-Ausland:
Bitte stets IBAN und BIC benutzen, dann ist die Überweisung kostenlos. Kontoinhaber: Deutscher Informationsdienst über den Islam e.V. IBAN DE79600100700154529707 Bankinstitut: Postbank Stuttgart BIC PBNKDEFF
|
DIdI ist Zakat-berechtigt: „Die Zakatgelder (wörtl. Almosen) sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit ihrer Verwaltung Beauftragten und für die, deren Herzen versöhnt werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, für die Sache Allahs und für den Wanderer: eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.“ [9:60]
|